Durch Gärung und anschließende Destillation von Obsttrestern gewonnene Spirituose, wobei der Alkoholgehalt des Destillats unter 86 % vol., der des Erzeugnisses mindestens bei 37,5 % vol. liegt. Die Pflichtkennzeichnung lautet „Brand aus …-trester“, wobei der Name des Obstes einzusetzen ist.