Als Rum gilt gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. a) VO 1576/89 zum einen die Spirituose, die ausschließlich durch alkoholische (→) Gärung und Destillation von aus der Herstellung von Zuckerrohr stammender Melasse oder Sirup oder aber von dem Saft des Zuckerrohrs selbst gewonnen und auf weniger als 96 % vol. destilliert wird, so dass das Destillationserzeugnis in wahrnehmbaren Maße die besonderen organoleptischen Merkmale von Rum aufweist. Zum anderen fällt unter die Bezeichnung „Rum“ die ausschließlich aus der alkoholischen Gärung und der Destillation von Saft aus Zuckerrohr gewonnene Spirituose, die die besonderen Aromamerkmale von Rum sowie einen Gehalt an flüchtigen Stoffen von mindestens 225 g/hl r.A. aufweist. Diese Spirituose darf mit der Bezeichnung „landwirtschaftlich“ als Ergänzung der Bezeichnung „Rum“ zusammen mit einer der geographischen Bezeichnungen der französischen überseeischen Departements gemäß Anhang II vermarktet werden.
Rum wird in der Karibik, in Mittelamerika, Südamerika, den Philippinen, Australien, Mauritius, Madagaskar, Indien, Réunion und auf den Kanaren produziert. Das Gemisch von Melasse und gehäckseltem Zuckerrohr, Wasser und Zuckerrohrsaft ergibt (→) Maische, die zur Gärung gebracht und destilliert wird. Der Rum wird anschließend in Tanks oder Holzfässern gelagert, wo er seine typische dunkle Farbe erhält. Gegebenenfalls wird Zuckercouleur zum Färben hinzugefügt. Mit der Dauer der Lagerung verlieren sich die Fuselstoffe des Erzeugnisses. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 37,5 % vol..