Spirituosen-ABC

Alkopops

Alkopops sind alkoholische Mischgetränke mit einem Alkoholgehalt von etwa 5 bis 6 % vol., bestehend aus alkoholhaltigen Getränken (z.B. Spirituosen, Bier, Wein) und Limonade. Die Alkopops lassen sich in folgende Gruppen unterteilen:
» Bier-Spirituosen-Limonade-Mischgetränke („Bierpop)
» Mischgetränke aus hochprozentigem Alkohol und Limona
» Mischgetränke aus hochprozentigem Alkohol, Limonade und Aufputschmit-teln, z.B. Taurin oder Koffei
Alkopops werden vor allem von Jugendlichen konsumiert, da durch die süße Limonade der alkoholbedingte Bittergeschmack überdeckt wird. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums vom 23.07.2004 (BGBl. I. S. 1857) wurde eine Sondersteuer auf Alkopops von € 5550/hl r.A. und eine Kennzeichnungsregelung durch Änderung des § 9 Jugendschutzgesetz („Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“) eingeführt. Die Sondersteuer ist neben der Branntweinsteuer zu entrichten. Um die Sondersteuer zu umgehen, werden vermehrt Getränke in den Verkehr gebracht, die keinen (→) Branntwein enthalten, sondern Bier- oder Weinalkohol.