(→) Weinbrand mit einem Mindestalkoholgehalt von 40 % vol., der in der Gascogne in Frankreich hergestellt wird. Durch Dekret von 1909 sind etwa 15.000 ha Rebfläche im Gebiet des Armagnac zur Herstellung zugelassen. Armagnac ist kontrollierte Ursprungsbezeichnung gemäß den Europäischen Begriffsbestimmungen für Spirituosen. Im Unterschied zu (→) Cognac wird Armagnac nur einmal destilliert, also nicht rektifiziert. Danach erfolgt eine Eichenfass-Lagerung, die zwischen drei und zwanzig Jahren beträgt.
Der Armagnac darf nur mit dem goldgelben Begleitschein in Verkehr gebracht werden.