QUID ist die Abkürzung für Quantitative Ingredients Declaration und geht zurück auf die Richtlinie 97/4/EG, umgesetzt in nationales Recht durch § 8 Abs. 1 LMKV, der grundsätzlich die prozentuale mengenmäßige Kennzeichnung von Zutaten oder einer Gattung von Zutaten vorschreibt, die bei zusammengesetzten Lebensmitteln durch Worte, Bilder oder eine andere geographische Darstellung besonders hervorgehoben werden.
1997 gaben Rat und Kommission eine gemeinsame Protokollerklärung ab, nach der Malt (→) Whisky, Obstschnäpse und (→) Liköre von der Anwendung von QUID freigestellt werden sollen. Die QUID-Leitlinien der Kommission stellen klar, dass es sich bei den genannten Spirituosen-Kategorien um Leitbeispiele handelt und die Befreiung von QUID auch für vergleichbare Spirituosenkategorien gilt. Die wichtigsten Spirituosenkategorien sind damit von der QUID-Regelung ausgenommen.