Aktuelles

Erfolgreiches Vorgehen gegen vegane Eierlikör-Alternative

Aus Mitgliederkreisen wurde der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. auf das nachfolgend abgebildete Erzeugnis

aufmerksam gemacht, welches im Internet unter anderem mit den Auslobungen „Eierlikör ohne Eier“, „Eierlikör“, „Likör ohne Ei“, „Likör ohne Eier“ und/oder „Alternative zu Eierlikör“ angeboten und beworben wurde.

Mit Blick auf das jüngst ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. April 2024, Az.: 406 HKO 76/23, wurde der Hersteller vom Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. darauf aufmerksam gemacht, dass die vorgenannten Auslobungen für das streitgegenständliche Erzeugnis nicht zulässig sind. Unter anwaltlicher Beratung wurde vom Hersteller eine Teilunterlassungserklärung hinsichtlich der Auslobung „Eierlikör“ und „Eierlikör ohne Eier“ abgegeben. Im Übrigen wurde die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verweigert.

Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. hat die Annahme der Teilunterlassungserklärung erklärt und wird seine Ansprüche im Übrigen notfalls gerichtlich weiterverfolgen. Sollte sich hier etwas Neues ergeben, wird entsprechend berichtet.

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