Durch die Verordnung (EU) 2024/3228 vom 19. Dezember 2024 hat die Europäische Union die Einstellung der sogenannten OS-Plattform zum 20. Juli 2025 geregelt. Ziel der OS-Plattform war es ursprünglich, die Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Händlern zu ermöglichen. Händler waren verpflichtet, bei Onlineangeboten unter anderem einen aktiv anklickbaren Link auf die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Die Erfüllung dieser Informationspflicht hatte auch wettbewerbsrechtliche Relevanz und war somit häufig Gegenstand von Abmahnungen.
Begründet wird die Einstellung der OS-Plattform damit, dass lediglich eine sehr geringe Nutzungsrate zu verzeichnen ist. Von den ohnehin nur wenigen eingereichten Verfahren hätten nur 2 % eine positive Antwort des jeweiligen Unternehmens erhalten. Insgesamt habe eine Weiterleitung über die OS-Plattform nur ungefähr 200-mal im Jahr stattgefunden.
Der entsprechende Hinweis auf der Homepage kann somit ebenfalls spätestens mit Ende der Plattform entfallen.