Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (AGeV)

23.05.2008

Am 13. Mai 2008 ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 797) die Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltigen Getränke-Verordnung veröffentlicht worden. Die Verordnung trat, wie auch die novellierte EG-Spirituosen-Verordnung, am 20. Mai 2008 in Kraft.
Weil Korn und Kornbrand durch die neue EG-Spirituosen-Verordnung anerkannte geographische Angaben sind, mussten diese Produkte auf nationaler Ebene göeichzeitig zum Inkraft-Treten der EG-Spirituosen-Verordnung geregelt werden. Die AGeV regelt auch die höheren Mindest-Alkoholgehalte für deutsche Spirituosen mit einer geschützten geographischen Angabe. Während Kirschwasser lediglich einen Mindestalkoholgehalt von lediglich 37,5 Volumenprozent aufweist, zeichnet sich Schwarzwälder Kirschwasser durch einen Mindestalkoholgehalt von 40 Volumenprozent aus. Diese Regelung befand sich bisher in einem EU-Verzeichnis.