Die EU-Kommission hat im EU-Amtsblatt C 78/3 vom 18. Februar 2022 die Leitlinien zur Anwendung bestimmter Kennzeichenvorschriften für Spirituosen veröffentlicht. Besagte Leitlinien sind das Ergebnis eines zweijährigen Konsultationsprozesses mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten im EU-Spirituosenausschuss und verschiedenen Wirtschaftsverbänden, wie beispielsweise spiritsEUROPE. Besagte Leitlinien erläutern vor allen Dingen die Kennzeichenvorschriften der neuen Spirituosen-Grundverordnung für zusammengesetzte Begriffe, Anspielungen, Mischungen, Zusammenstellung und alkoholfreie Getränke, die Spirituosen imitieren, wie beispielsweise alkoholfreier Gin.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass von der EU-Kommission erlassene Leitlinien keine Rechtsvorschriften darstellen und daher auch nicht rechtlich verbindlich sind. Dennoch stellen sie gerade für Behörden und Gerichte eine wichtige Auslegungshilfe bei den recht neuen und komplizierten Vorschriften der Spirituosen-Grundverordnung dar. Der Richter ist im Verfahren somit nicht an die Aussagen der Leitlinien gebunden, wird diese aber üblicherweise als eine Art qualifiziertes Sachverständigengutachten in seinen Überlegungen berücksichtigen.
Die Leitlinien sind im Volltext beigefügt.