Erfolgreiches Vorgehen gegen die unzulässige Anspielung auf die geschützten Spirituosenkategorien „Brand“ und “Geist“

04.06.2019

Anfang des Jahres 2019 wurde der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. aus Mitgliederkreisen darauf aufmerksam gemacht, dass von einem bekannten Spirituosenhersteller die nachfolgend abgebildeten Erzeugnisse unter Bezugnahme auf die geschützten Spirituosen „Brand“ und „Geist“ auf dem Markt vertrieben und beworben wurden:

Die zuvor abgebildete Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung widerspricht den gesetzlichen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 für Spirituosen (sogenannte Spirituosenverordnung). Nach Art. 10 Abs. 1 der Verordnung sind Anspielungen auf eine im Anhang II der Verordnung geschützte Spirituosenkategorie verboten, sofern nicht der betreffende Alkohol ausschließlich von der Spirituose stammt, auf die Bezug genommen wird. Zu den spezialgesetzlich geschützten Spirituosenkategorien gehören auch die Bezeichnungen in „Obstbrand“ (Nr. 9), „-brand“ (Nr. 19) sowie „-geist“ (Nr. 17).

Die zuvor abgebildeten Erzeugnisse spielen unter anderem in unzulässiger Weise auf die geschützte Spirituosenkategorie „Obstbrand“ bzw. bspw. „Apfelbrand“ an. In der ersten abgebildeten Aufmachung wird bspw. Die Bezeichnung „Brand“ im Zusammenhang mit der Abbildung eines Apfels und Teilen eines Brennkessels hervorgehoben. Zudem wird in der Sortenbezeichnung das Wort „Apfel“ noch einmal explizit benannt. Hierdurch wird bewusst ein gedanklicher Bezug des Verbrauchers zu den geschützten Spirituosenkategorien „Obstbrand“ bzw. „Apfelbrand“ (Anhang II Nr. 9 a Buchst. F) hergestellt, ohne dass das Erzeugnis den gesetzlichen Spezifikationen für „Obstbrand“ bzw. „Apfelbrand“ genügt. Hierin ist eine unzulässige Anspielung auf die geschützten Spirituosenkategorien nach Art. 10 Abs. 1 Spirituosenverordnung zu sehen. Dies wurde auch bereits vom EuGH mehrfach so festgestellt (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2016, Rs. C – 75/15 – „Calvados/Verlados“). Die Aufmachung der vorstehend aufgeführten Erzeugnisse widerspricht somit geltendem nationalen und europäischen Recht.

Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. hat gegen den Hersteller und Inverkehr-bringer der vorgenannten Erzeugnisse unter ausführlicher Darlegung der zuvor kurz geschilderten Rechtsauffassung eine Abmahnung ausgesprochen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Das abgemahnte Unternehmen ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat sich bereit erklärt, fortan die Aufmachung der Erzeugnisse entsprechend zu ändern und nach Abverkauf der Restbestände die vorstehend beanstandete Aufmachung nicht länger zu nutzen.